Hilfsfonds für Menschen mit geistiger Behinderung

Aus dem Hilfsfonds für Menschen mit geistiger Behinderung können Einzelfallhilfen finanziert werden für Anschaffungen, Bedarfe und Kosten, die aus eigenen Mitteln nicht finanziert werden können und für die übliche Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. Krankenversicherung) ausgeschlossen sind.

Die Antragstellung kann ausschließlich über eine Beratungsstelle der Caritas oder eine gemeinnützige Einrichtung erfolgen.

Voraussetzungen

Fördermöglichkeiten

Spendenkonto:

Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Erzbistum Berlin

Pax-Bank
IBAN: DE63 3706 0193 6004 5430 40
BIC: GENODED1PAX
Verwendungszweck: Zweckverwendung der Spende

Kontakt:

Eine Frau mittleren Alters mit Brille lacht freundlich in die Kamera.
Susanne Funk

Geschäftsführende Vorständin der Caritas-Gemeinschaftsstiftung, Stiftungsmanagerin (DSA)

Eine Frau mittleren Alters mit langen blonden Haaren schaut freundlich in die Kamera.
Regine Eichner

Referentin Caritas-Gemeinschaftsstiftung

Porträt eines lächelnden Geschäftsmannes in einen dunklen Anzug vor einem hellen Hintergrund.
Martin Blask

Dipl.-Kfm. (FH) / Steuerberater, Stiftungsberater

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Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Erzbistum Berlin

Zimmerstr. 7 • 14471 Potsdam

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